Was wird gefördert?
● Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen für Frauen mit Kind in der Postdoc-Phase (Förderlinie I),
● an Kunst- und Musikhochschulen künstlerische Entwicklungsvorhaben, Teilnahmen an einem internationalen Wettbewerb, die Durchführung einer Solo-Tournee oder einer Ausstellung oder vergleichbarer Qualifikationsvorhaben im Rahmen von Stipendien, sowie Promotionen von Frauen an Kunst- und Musikhochschulen in Form von Beschäftigungsverhältnissen (Förderlinie II) und
● berufsbegleitende Promotionen für Nachwuchswissenschaftlerinnen, die eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg oder an einer Dualen Hochschule anstreben (Förderlinie III).