Mein Weg als Wissenschaftlerin

„The question isn’t who is going to let me; it’s who is going to stop me.” (Ayn Rand)

Karrierewege in der Wissenschaft sind vielfältig, genauso wie die Frauen, die sie gehen. Im Folgenden findet ihr eine Auswahl unterschiedlicher Karrierestufen, mit dazugehörigen Hintergrundinformationen, passenden Förderprogrammen und Anregungen für Frauen in der Wissenschaft. Gerade durch die Vielfalt der individuellen Werdegänge, müssen die Karriereebenen nicht in dieser Reihenfolge beschritten werden. Ebenso ist diese Liste nicht vollständig und zeigt nur die „klassischen“ Stufen während einer wissenschaftlichen Karriere.

Studentin

wissenschaftliche  Mitarbeiterin

Doktorandin

Postdoc / Nachwuchsgruppenleiterin / Juniorprofessorin

Habilitandin

Professorin

emeritierte Professorin

Studentin

Es gibt keine Zweifel, dass eine wissenschaftliche Karriere unweigerlich mit einem Studium beginnt. Doch, wenn man bereits während der Studienzeit merkt, dass man in der Wissenschaft bleiben will, muss man nicht bis zum Ende warten, um den Weg zur Wissenschaftlerin zu starten.

Angebote von Universitäten, Organisationen und Institutionen bieten viele Möglichkeiten den wissenschaftlichen Alltag besser kennen zu lernen, akademische Kontakte zu knüpfen oder sich von Wissenschaftler_innen beraten zu lassen. Es lohnt sich oft, bereits an der eigenen Universität nachzufragen. Viele Universitäten bieten Mentoringprogramme zu spezifischen Studiengängen an und das Gleichstellungsbüro hat in der Regel Angebote, um speziell Frauen den Einstieg in die Wissenschaft zu erleichtern und über Hürden zu springen, die männlichen Kommilitonen weniger bis gar nicht im Weg stehen.

Das Forum Mentoring hat auf seiner Webseite einige Mentoringprogramme vorgestellt. Da einige Programme nur für eine bestimmte Zeit aktiv sind und häufig neue hinzukommen, ist ein Blick auf die Webseite der jeweiligen Universität oder auf die Aushänge im Gebäude ebenfalls lohnenswert.

Auch ein Studierendenjob, an einem der Institute der Universität, kann die Tür zu einer Karriere in der Wissenschaft weiter öffnen. Unabhängig von Universitäten und Hochschulen werden viele Mentoring- und Förderprogramme unter anderem von Firmen oder anderen Forschungsinstitutionen angeboten. Diese findet man oft über Portale wie Scientifica oder ähnliche.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Die Karriereebene „wissenschaftliche / akademische Mitarbeiterin“ schließt sich häufig direkt an das Studium an. Begleitend wird oft an einer (internen oder externen) Promotion gearbeitet. Arbeitsstätten sind beispielsweise Institute an Hochschulen oder außeruniversitäre wissenschaftliche Organisationen. Aber auch Postdocs sind vertraglich meist als „wissenschaftliche Mitarbeiter_innen“ angestellt.

Die Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin wird zusätzlich zur eigentlichen Forschungstätigkeit für den Auf- und Ausbau des eigenen wissenschaftlichen Portfolios (Publikationen veröffentlichen, Vorträge halten, Tagungen und Weiterbildungen besuchen, Mitarbeit an Drittmittelanträgen etc.) genutzt.

Als wissenschaftliche Mitarbeiterin gibt es viele Weiterbildungsmöglichkeiten direkt über die eigene Hochschule. Die LaKoG bietet mit dem Programm MuT-Mentoring und Training eigens eine berufsbegleitende Unterstützung und Förderung von hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen in Baden-Württemberg an. Für das Brigitte-Schlieben-Lange-Programm für Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kind können sich speziell Wissenschaftlerinnen mit Kind_ern bewerben, um Unterstützung bei der Qualifizierung für eine Professur zu erhalten.

Das CEWS hat 2018 eine Zusammenstellung verschiedener Förderprogramme für Wissenschaftlerinnen der unterschiedlichsten Karrierestufen erstellt.

Doktorandin

Der Doktorgrad wird durch die Universität bzw. einer ihr gleichgestellten Hochschule verliehen. Grundlegend für das Promotionsverfahren gilt, dass die Promovendin eine eigene wissenschaftliche Leistung erbringt. Sind alle Formalitäten erfüllt und die Prüfungen erfolgreich abgelegt, wird von der promotionsberechtigten Hochschule oder von der entsprechenden Fakultät der akademische Doktorgrad mit der jeweiligen Fachrichtung verliehen; einige Hochschulen bieten als weitere Option die Erlangung des Ph.D.s an.

Für die Zulassung zur Promotion wird ein erfolgreicher Hochschulabschluss vorausgesetzt, wie z.B. ein Master-Abschluss, das Staatsexamen, das Diplom und der Magister. In einigen Fällen reicht auch ein Bachelor-Abschluss aus, allerdings müssen zuvor entsprechende Qualifikationsleistungen erbracht werden.

Eine Promotion sollte gründlich durchdacht werden; die Promotionsphase ist arbeits- und zeitaufwendig und verlangt ein großes Durchhaltevermögen. Im Vorfeld sollte in Erfahrung gebracht werden, wie das Promotionsverfahren an den spezifischen Fakultäten geregelt ist. Dafür empfiehlt es sich, die entsprechende Promotionsordnung gründlich zu lesen.

Unter anderem folgende Finanzierungsmöglichkeiten können in Betracht gezogen werden:

● eine Anstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin

● Werksaufträge

● Promotionsstipendien

● außeruniversitäre Erwerbstätigkeit

● Finanzierung durch Unternehmen

● Kredite

● familiäre finanzielle Unterstützung

Die Promotionsphase dauert in der Regel drei bis fünf Jahre.

Postdoc / Nachwuchsgruppenleiterin / Juniorprofessorin

Mit „Postdoc“ wird eine auf Zeit begrenzte wissenschaftliche Tätigkeit in einem Forschungsinstitut oder einer Universität nach der Promotion bezeichnet. Innerhalb dieser Tätigkeit, wird das zuvor erlernte Fachwissen vertieft und es sollen relevante Erfahrungen auf dem Weg zur Professur erlangt werden.

In der Regel handelt es sich um befristete Anstellungen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren; darüber hinaus bieten viele Stiftungen unterschiedliche Postdoc-Stipendien an (insbesondere für Auslandsaufenthalte).

Die Postdoc-Zeit wird in zwei Phasen aufgeteilt. In der Frühphase ist es von großer Bedeutung, sich wissenschaftlich neu aufzustellen; diese Zeit sollte max. drei Jahre in Anspruch nehmen. In der Spätphase eignen sich die Postdocs vertiefte akademische Kenntnisse an und haben ein gewisses Maß an akademischer Selbstständigkeit erlangt. Sie können eine Stelle als Juniorprofessorin oder als Nachwuchsgruppenleiterin annehmen. In den meisten Fällen jedoch sind Postdocs als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen tätig, dabei sollten sie schon früh ihr akademisches Profil ausarbeiten.

Die Gründe für die Wahl einer Postdoc-Stelle sind vielfältig wie z.B., dass keine unbefristete Stelle zur Verfügung steht, wissenschaftliche Kenntnisse vertieft werden sollen, die Aneignung akademischer Fertigkeiten bzw. der Ausbau der eigenen Publikationsliste vorangetrieben werden soll etc.

Vor allem für Naturwissenschaftler_innen wird empfohlen, dass sie sich als Postdocs im Ausland erproben und Erfahrungen sammeln, bevor sie den nächsten Schritt in Richtung Habilitation oder Professur gehen.

Habilitandin

„Je weiter das Experiment von der Theorie entfernt ist, desto näher ist es am Nobelpreis.“ (Irène Joliot Curie – Physikerin und Chemikerin)

Die Habilitation selbst ist die höchstrangige Hochschulprüfung im deutschen Hochschulwesen, mit welcher die Lehrbefähigung einer Person festgestellt wird. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Habilitationsverfahrens wird an vielen Hochschulen die akademische Bezeichnung eines „Privatsdozenten“ bzw. einer „Privatdozentin“ (PD oder Priv.-Doz.) verliehen. Zusätzlich kann auch der Titel eines „habilitierten Doktors (Dr. habil.) verliehen werden.

In Deutschland gilt die Habilitation immer noch als der „klassische“ Weg zur Professur, jedoch wächst die Kritik am Habilitationsverfahren. Gleichwertige wissenschaftliche Leistungen werden  ebenfalls anerkannt, weshalb unbedingt individuell (persönliche Situation, Fachbereich etc.) geprüft werden sollte, ob eine Habilitation notwendig ist.

Professorin

Professorin ist eine Berufsbezeichnung bzw. ein akademischer Titel, damit ist kein akademischer Grad wie der/die Doktor_in gemeint. Professorinnen sind an Fachbereichen von Hochschulen und Universitäten tätig und kümmern sich hauptsächlich um die Lehre und Forschung im Sinne des humboldtschen Bildungsideals. An den Fachhochschulen ist der Anteil der Lehre größer als an den Universitäten. Sie halten Vorlesungen, Seminare, Übungen und sind dafür verantwortlich, dass Studierenden der aktuelle (Forschungs-)Stand der Wissenschaft vermittelt wird. Ihre Erkenntnisse und Ergebnisse präsentieren sie auf Tagungen und Konferenzen, wo auch ein Austausch unter Wissenschaftler_innen stattfindet.

Professorin ist ein Beruf, für den es keinen einheitlichen Werdegang gibt; nichtsdestotrotz werden klassisch einige Schritte vorausgesetzt, die im Folgenden näher betrachtet werden sollen. Zuerst einmal ist ein Hochschulstudium nötig, das in der Regel mit einem Master, Diplom, Staatsexamen und Magister beendet werden sollte, in Ausnahmefällen reicht auch ein Bachelorabschluss; danach ist eine Promotion vorgesehen, in der vertiefte wissenschaftliche Kenntnisse angeeignet werden und eine selbständige wissenschaftliche Arbeit angefertigt wird. Die Habilitation ist für eine Professur nicht zwingend erforderlich, erhöht aber für gewöhnlich die Chancen auf diese. Alternativen zur Habilitation sind die Positionen einer Nachwuchsgruppenleiterin oder Juniorprofessorin. Einige Wissenschaftler_innen arbeiten an ihrer Habilitation während ihrer Anstellung als Juniorprofessor_in.

Mit der erfolgreichen Habilitation wird die Lehrbefugnis „facultas docendi“ in einem wissenschaftlichen Fach verliehen, darauf aufbauend wird die Lehrberechtigung „venia legendi“ erteilt. Schließlich wird im letzten Schritt, mithilfe eines Berufungsverfahrens die Professorinnenstelle vergeben. Bei Erstberufungen wird in der Regel meist noch eine mehrjährige Probezeit vorausgesetzt, bis die Stelle endgültig entfristet und das Professorinnenamt auf Lebenszeit zugewiesen wird. Anzumerken ist, dass es auch andere Wege gibt, Professorin zu werden.

Das Gehalt der Professorin wird über die W-Besoldung eingestuft. W1-Professuren sind in den meisten Fällen Juniorprofessorinnen, W2 und W3 sind Professuren und Lehrstühle, wobei in den Fachhochschulen meist W2-Besoldungen üblich sind. Das Grundgehalt unterscheidet sich in den jeweiligen Bundesländern, zusätzlich kommt ein leistungsbezogener Anteil hinzu, der individuell im Berufungsverfahren ausgehandelt wird; darüber hinaus wird noch ein Familienzuschlag angerechnet. Lehrstuhlinhaberinnen sind ordentliche Professorinnen, vor der Hochschulreform 1976 wurden sie auch Ordinaria (weiblich) bzw. Ordinarius (männlich) genannt. Als außerordentliche Professorin bzw. Extraordinaria (weiblich) oder Extraordinarius (männlich) werden dagegen Professorinnen ohne Lehrstuhl bezeichnet; sie werden in der Regel der W2-Besoldung zugeordnet, haben wenige oder gar keine Mitarbeiterstellen und verfügen über einen geringen Haushaltsetat. Außerplanmäßige Professorinnen (abgekürzt: apl. Professorin) sind Privatdozentinnen, die sich in Forschung und Lehre besonders verdient gemacht haben; sie stehen mit ihrer Hochschule in keinem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis. Apl. Professorinnen sind genauso wie Privatdozentinnen und Honorarprofessorinnen zur „Titellehre“ verpflichtet, d. h. dass sie regelmäßige Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens zwei Semesterwochenstunden durchführen müssen. Insbesondere in der Medizin ist eine apl. Professur von großer Bedeutung, da dadurch der Zugang zu Leitungspositionen erleichtert wird.

Die Bezeichnung Professorin kann unter Umständen auch als Ehrentitel verliehen werden wie z. B. an Künstlerinnen.

Des Weiteren können Professorinnen im MuT-Programm Mentorinnen werden, um hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen in ihrer Laufbahn zu unterstützen.

Emeritierte Professorin

Eine Professorin hat in der Regel einen Beamtenstatus, ist demnach Hochschullehrerin auf Lebenszeit; jedoch gibt es auch Professorinnen im Angestelltenverhältnis mit befristeten Stellen.

Am Ende ihrer Dienstjahre wird eine Professorin die vor 1976 erstberufen wurde, „Emerita“ (weiblich) genannt, später berufene sind „Professorinnen im Ruhestand“. Die Emerita hat den Status des Teilruhestandes. Sie hat das Privileg weiterhin akademische Rechte wahrzunehmen (z. B. Dienstreisen durchführen, Vorlesungen zu halten, Studierende zu beraten und Prüfungen abzunehmen), sich jedoch von spezifischen Tätigkeiten einer Professorin zurückzuziehen.