Gesetzlichen Befristungsregeln gelockert
Der Bundestag hat aufgrund der Corona-Pandemie die gesetzlichen Befristungsregeln gelockert. Hochschulen und Wissenschaftsinstitute dürfen Zeitverträge mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern um sechs Monate verlängern, müssen das aber nicht tun. Mehr Infos gibts im unten verlinkten Artikel vom 07.05.2020. Forschung & Lehre Längere Befristungen während Corona möglich