Corona

Gesetzlichen Befristungsregeln gelockert

Der Bundestag hat aufgrund der Corona-Pandemie die gesetzlichen Befristungsregeln gelockert. Hochschulen und Wissenschaftsinstitute dürfen Zeitverträge mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern um sechs Monate verlängern, müssen das aber nicht tun. Mehr Infos gibts im unten verlinkten Artikel vom 07.05.2020. Forschung & Lehre Längere Befristungen während Corona möglich

Häusliche Gewalt zu Zeiten der Corona-Krise

Hinweis zu häuslicher Gewalt – vom Gleichstellungsreferat der Universität Stuttgart Das Gleichstellungsbüro der Universität Stuttgart hat Informationen zum Schutz vor häuslicher Gewalt zusammengefasst und an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeleitet. Wir danken der Gleichstellungsbeauftragten Frau Professorin Nicole Radde für die Genehmigung der Veröffentlichung: „Die Corona-Krise stellt uns alle vor besondere Herausforderungen, nicht nur beruflich sondern …

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