#stayonboard – Keine Mandatsniederlegung bei Mutterschutz, Elternzeit oder Krankheit

„Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Aktiengesellschaften haben nach derzeitiger Rechtslage keine Möglichkeit, ihr Mandat bei temporärer Abwesenheit vorübergehend ruhen zu lassen. Um in dieser Zeit nicht zu haften, müssen sie ihr Mandat niederlegen.“ #stayonboard (https://stayonboard.org/) Die längerfristige Abwesenheit (z.B. Mutterschutz, Elternzeit, längerfristige Krankheit, Pflege von Angehörigen) zwingt Vorstandsmitglieder faktisch zu einer Mandatsniederlegung. Wird das Mandat nicht …

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