„Upskirting“ endlich strafbar!

Für heimliches Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt („Upskirting“) drohen nun eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug.

Hanna Seidel aus Ludwigsburg und Ida Marie Sassenberg aus München können einen riesen Erfolg verbuchen, nachdem sie Anfang 2019 eine Petition gegen das „Upskirting“ ins Leben gerufen haben – „Upskirting“ gilt nun nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern wird als Straftat geahndet!

Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland nahmen sich des Themas an, nachdem die beiden Frauen über 100.000 Unterschriften gesammelt hatten, und starteten eine Gesetzesinitiative im Bundesrat. Am 02. Juli 2020 wurde nun vom Bundestag ein entsprechender Gesetzentwurf beschlossen, welcher als § 184 k ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll. Auch Justitzminister Guido Wolf lobte den mutigen Einsatz von Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg.

Quelle: https://www.wbs-law.de/allgemein/upskirting-ist-es-verboten-frauen-heimlich-unter-den-rock-zu-fotografieren-23699/ letzter Zugriff am 08.07.2020 um 12:17 Uhr.

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