Zum heutigen Equal Pay Day – 07. März 2023!

Auch in diesem Jahr ist der Equal Pay Day am 07. März. Damit hat sich nichts verbessert im Vergleich zum letzten Jahr. Das kann doch so nicht weitergehen!

Nun aber besteht Hoffnung, dass sich endlich etwas im größeren Rahmen bewegt. Denn ein Gerichtsurteil des obersten Arbeitsgerichts hat einer Klägerin Recht gegeben. Die Frau war auf gleicher Position mit den gleichen Qualifikationen deutlich schlechter bezahlt worden als ihr männlicher Kollege. Auf das Argument, dass der Mann geschickter verhandelt habe, dürfen sich Arbeitgeber nun nicht mehr berufen.

Als „Meilenstein“ wird das Urteil zum Beispiel von der Gesellschaft für Freiheitsrechte gesehen, die die Klägerin unterstützt hat. Erstmals können Rechtssprüche geltend gemacht werden und einen großen Sprung in die richtige Richtung bewirken. Denn von nun an, verhandelt ein Mann für jede Frau auf seiner Ebene mit. (Dies gilt natürlich auch für die Frauen). Auch der Ruf nach Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes wird hiermit lauter.

Wie es um Equal Pay und den Gender Pay Gap genauer in Deutschland und Baden-Württemberg steht, erfahren Sie detaillierter in unserem neuen Aktionstags-Newsletter zum Equal Pay Day.

 

Quellen (zuletzt abgerufen am 07.03.2023):

https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-GenderPayGap/_inhalt.html

https://www.equalpayday.de/

https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/paukenschlag-fuer-equal-pay-bundesarbeitsgericht-faellt-grundsatzurteil-nach-gff-verfahren-gleiche-bezahlung-ist-keine-verhandlungssache

https://lakog-bw.de/newsletter-nr-03-23-zum-equal-pay-day/

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